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   OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09   

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https://dejure.org/2012,2842
OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09 (https://dejure.org/2012,2842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 5 A 727/09 (https://dejure.org/2012,2842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 5 A 727/09 (https://dejure.org/2012,2842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 92 Abs. 2
    Betreibensaufforderung, Rücknahmefiktion, begründete Zweifel, Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Allerdings genügen schon begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses, um eine Betreibensaufforderung zu rechtfertigen, während ein sicherer Schluss auf ein fehlendes Rechtsschutzinteresse nicht nötig ist, weil erst die Betreibensaufforderung Gelegenheit geben soll, die Zweifel am Rechtsschutzinteresse auszuräumen (BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05 -, juris Rn. 4 mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, DVBl 1999, 166 ff.).

    Dazu genügt insbesondere nicht die bloße Behauptung, das Verfahren betreiben zu wollen oder bei mehreren erbetenen Verfahrenshandlungen nur die Vornahme derjenigen, die offensichtlich untergeordnete Bedeutung hat (BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05 -, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 07.08.1984 - 2 BvR 187/84

    Asylverfahren - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Dazu gehört insbesondere die zumindest wesentliche Erfüllung der verletzten prozessualen Mitwirkungspflichten im nicht betriebenen Verfahren oder jedenfalls die substantiierte Darlegung, weshalb das nicht möglich ist (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 7. August 1984 - 2 BvR 187/84 -, juris = NVwZ 1985, 33 f.).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    13 Wurde die Betreibensaufforderung ordnungsgemäß erlassen, muss der Kläger, um das Verfahren zu betreiben, substantiiert dartun, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Kammerbeschl. v. 19. Mai 1993 - 2 BvR 1972/92 -, juris Rn. 14 a. E. = NVwZ 1994, 62 ff.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Vielmehr ist in der Regel die Missachtung konkreter Auflagen nötig, zu bestimmten Tatsachen (und nicht nur zu rechtlichen Ausführungen) Stellung zu nehmen (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 -, juris Rn. 3 bis 5 = NVwZ 2000, 1297 f.; BVerwG, Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, juris Rn. 5/6 = NVwZ 2001, 918).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 6 S 1870/99

    Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Denn angesichts des vom Kläger ohne nähere Begründung eingeleiteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens einerseits und der bereits seit Monaten abgelaufenen Klagebegründungsfrist in der Hauptsache verbunden mit der nunmehr im Zusammenhang mit dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren - umgehend - erbetenen Klagebegründung andererseits war kurzfristig mit dem Eingang der Klagebegründung und der Beantwortung der verfügten konkreten Auflagen zu rechnen (zu einer berechtigten Betreibensaufforderung acht Monate nach Ablauf der gesetzten sechswöchigen Klagebegründungsfrist bei anwaltlicher Klageerhebung unter Ankündigung, die Klage noch zu begründen: VGH BW, Beschl. v. 25. Oktober 1999 - 6 S 1870/99 -, juris Rn. 4/5 = DÖV 2000, 210 f.).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Allerdings genügen schon begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses, um eine Betreibensaufforderung zu rechtfertigen, während ein sicherer Schluss auf ein fehlendes Rechtsschutzinteresse nicht nötig ist, weil erst die Betreibensaufforderung Gelegenheit geben soll, die Zweifel am Rechtsschutzinteresse auszuräumen (BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05 -, juris Rn. 4 mit Verweis auf BVerfG, Kammerbeschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, DVBl 1999, 166 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 12 bis 15 = DVBl. 2000, 1458 ff.).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 A 727/09
    Vielmehr ist in der Regel die Missachtung konkreter Auflagen nötig, zu bestimmten Tatsachen (und nicht nur zu rechtlichen Ausführungen) Stellung zu nehmen (BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 -, juris Rn. 3 bis 5 = NVwZ 2000, 1297 f.; BVerwG, Beschl. v. 12. April 2001 - 8 B 2/01 -, juris Rn. 5/6 = NVwZ 2001, 918).
  • LSG Sachsen, 26.03.2015 - L 2 AS 1398/14

    Betreibensaufforderung; Empfangsbekenntnis; Nichtbetreiben; Rechtsanwalt;

    Der Anforderung eines substantiellen Vorbringens in einer Betreibensaufforderung genügt es jedoch nicht, wenn der Kläger bzw. Berufungsführer auf eine konkrete Aufforderung hin lediglich mitteilt, er wolle das Verfahren weiter betreiben (BVerwG, Beschluss vom 07.07.2005 - 10 BN 1/05 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.08.2012 - L 2 AS 132/12 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 A 727/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.09.2004 - 4 K 20/03 -, alle in Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2023 - 4 N 94.22

    Einzelfall einer zulässigen Betreibensaufforderung nach rechtsanwaltlich

    In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ist dieser Zulassungsgrund bei der Überprüfung eines Urteils zur Rücknahmefiktion gemäß § 92 Abs. 2 VwGO für einschlägig gehalten worden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 A 727/09 - juris Rn. 2 ff.; VGH München, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 10 ZB 01.2603 - juris Rn. 1 ff.; anders OVG Greifswald, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 L 244/12 - juris Rn. 6 f.).
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